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Alt 22.07.2009, 23:13
Zicke Zicke ist offline
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Registriert seit: 08.10.2007
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Standard AW: Onkol.reha ,oder Medizi.Reha?

hallo franklin!

darf ich fragen, warum der 28.08.09 als "stichtag" gilt? läuft an diesem tag womöglich das krankengeld aus? in dem fall wäre nämlich bei beantragter reha mit abschließender feststellung des dortigen arztes, daß deine frau zur zeit noch nicht arbeitsfähig ist, dieser reha-antrag sofort ein antrag zur rente! das kann unter umständen zu finanziellen einbußen bei euch führen und sollte wohl überlegt sein!

in jedem fall steht deiner frau zunächt eine anschlußheilbehandlung zu und die ist nicht als rentenantrag zu werten ( und darüber hinaus auch überaus empfehlenswert!) !

des weiteren hat sie die möglichkeit nach ablauf des krankengeldes ( "ausgesteuert") das sogenannte nahtlosigkeitsgeld zu beantragen. das ist arbeitslosengeld I nach § 125, das heißt, arbeitslos, ohne aus gesundheitlicher sicht vermittelbar zu sein. dieses geld wird für maximal 12 monate gezahlt und ist oft (nicht immer, rentenbescheid prüfen!!) höher als erwerbsunfähigkeitsrente.

zu dem thema schreib ich dir aber gerne nächstes mal mehr, nu muß ich ins bett!

dat zickchen

(die übrigens die gleiche diagnose hat und gerade den gleichen therapieweg geht.... hd und stammzellen sind für mitte september geplant...!)
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