Hallo Manu,
der Hinweis auf Beratung durch den VDK oder Sozialverband wurde ja obern schon beschrieben.
Mein dringender Rat: Lass Dich wirklich beraten, denn bei Dir ist schon viel zu viel "gespart" worden.
Vorab kannst Du schon einmal Widerspruch einlegen.
"Hiermit erhebe ich gegen den Bescheid Az......... vom ..... Widerspruch.
Eine Begründung folgt mit separatem Schreiben."
Mit diesem Text, rechtzeitig abgeschickt, hast Du erst einmal die Frist gewahrt. Jetzt kannst Du Dir mit der Beratung wie oben beschrieben ausreichend Zeit lassen. Du musst dann nicht den Arzt oder den Sozialberater unter Zeitdruck setzen. (Es muss aber trotzdem zügig abgearbeitet werden, schludern darfst Du bitte nicht).
Und vielleicht kannst Du mit der Verordnung hier etwas anfangen:
http://www.bmas.de/coremedia/generat...verordnung.pdf
Diesen Link hat Dirk herausgesucht.
Du brauchst auf jeden Fall die Unterstützung Deines Arztes.
Liebe Grüße
Wolfgang
PS Ich habe in der Tabelle Nachgelesen: Dein Problem findest Du auf Seite 82
Das ist die Nummer B 13