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Alt 06.01.2010, 18:01
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Erst mal vielen lieben Dank, Ihr zwei!

Ich habe so mit meinem AG gehandelt, da ich ja eh nichts zu verlieren hatte. Mit ist zwar von Anfang an klar gewesen, dass ich unbefristet Rente erhalten werde bei dieser Diagnose, aber ich hatte ja noch nichts schwarz auf weiß. D.h. wenn ich eine zeitlich begrenzte Rente bekommen hätte, wäre ich meinem AG noch bis auf weiteres erhalten geblieben. Es wäre für ihn sehr schwer gewesen, mir zu kündigen, da ich Mitglied in der Personalvertretung bin.
Zwischenzeitlich habe ich im Dezember von der RV einen Bescheid erhalten, in welchem steht, dass ich zum 1.12.2008 oder 1.09.2009 in Rente gehen kann. In 2008 hatte ich einen Reha-Antrag gestellt. Somit hat das mit dem "nahtlos" leider nicht geklappt.

Ich bin aber weiterhin arbeitsunfähig!

Ich werde mich wohl noch mal an meine Gewerkschaft wenden müssen.

Liebe Grüße
Tine
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