AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose
Liebe Inessa,
zwar habe ich weder selbst Erfahrungen hierzu sammeln müssen, noch bin ich Spezialistin für das Recht der GKVn, aber vielleicht helfen dir meine Recherchen zu deinem Thema trotzdem etwas weiter. Sie ergeben Folgendes:
Die Kapselfibrose ist immer noch eine der gefürchteten Komplikationen nach einer Brustaugmentation. Und da liegt wohl leider der Hase im Pfeffer: Es handelt sich um eine Komplikation. Zwar hat eine Kapselfibrose offensichtlich Krankheitswert und ist damit auch eine Kassenindikation. Allerdings gibt auch der entsprechende ICD-10 Code einen Hinweis. Mithilfe des Diagnoseschlüssels ICD-10 codieren Ärzte, Psychologen und Zahnärzte die Diagnosen ihrer Patienten, um Krankheiten einheitlich definieren zu können. Die Codenummer der Kapselfibrose lautet wohl ICD T85.88. Der gesamte Ziffernblock T80 behandelt ausschließlich verschiedene Formen von Komplikationen.
Was kannst du nun damit anfangen? - Die Frage ist, ob allein die Tatsache, dass die Kapselfibrose einen anderen ICD-Code hat als BK (C50) für die juristische Auslegung genügt, dass es sich eben nicht um dieselbe Krankheit handelt, wegen derer du nun wieder krank geschrieben wurdest. Der Begriff "Komplikation" lässt durchaus auch eine andere Betrachtung zu.
Ich würde dir empfehlen, Widerspruch bei deiner KV einzulegen. Sicherlich findest du auf deinen Krankschreibungen auch die ICD-Codes. Dann könntest darauf hinweisen, dass es doch zwei verschiedene sind. Mal sehen, was sie dann antworten.
Viel Erfolg wünscht dir
Anne FFM
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Zack: Lächeln!
(aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran")
Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut.
Altes Chinesisches Sprichwort
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