AW: Arbeitsverhältnis..
Hallo F.S.
sobald Du sicher weißt, dass Du Deinen Beruf so nicht weiter ausüben kannst, bist Du verpflichtet, Deinen Arbeitgeber zu unterrichten.
Und zwar, wie es immer heißt: unverzüglich.
Frag ihn doch einfach, ob er nicht in seinem Betrieb einen anderen, für Dich geeigneten Arbeitsplatz hat.
Ansonsten kommst Du um die Agentur für Arbeit nicht herum.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und natürlich auch alles Gute
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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