AW: Frage zum Behindertenausweis
Hallo Andi,
das mit der Unkündbarkeit im Job, nur weil Du einen Schw.-Ausweis hast, ist ein Irrtum. Wenn in Deiner Firma weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, greift der Kündigungsschutz sowieso nicht - nicht für Dich und nicht für die anderen.
Wenn Deine Firma Dich loshaben möchte - trotz Ausweis - kann sie sehr wohl kündigen. Sie muss nur das Integrationsamt vorschalten und dort die Gründe für eine evtl. Kündigung vortragen. Wenn das Amt dann die Erlaubnis zur Kündigung erteilt, kann diese ausgesprochen werden. Der Ausweis hilft Dir dann auch nicht mehr. Aber: Möchtest Du dort arbeiten, wo man Dich nicht mehr möchte????
Gruss Babsi
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