AW: Rentenbeantragung
Hallo.
Rente kannst du natürlich beantragen. Für die Entscheidungsfindung der Deutschen Rentenversicherung ist es allerdings ohne Interesse, dass du 15 Jahre nicht gearbeitet hast, weil du die Kinder versorgt hast. Sie werden immer sogenannte Verweisungstätigkeiten (Produktionsarbeiter, Lagerarbeiter, Bürohelfer o.ä.) für dich parat haben. Die Tatsache, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer vermittelbar bist, darf kein Grund sein dir Rente zu gewähren.
Kannst dich ja auch mal beim VdK oder einem Rentenberater beraten lassen.
liebe Grüße
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Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
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