AW: Zustände im Reha-Zentrum x - freiheitsberaubende Maßnahmen?
Laut Vorschrift des Gesundheitsamtes (S-H) dürfen betroffene Personen bei Verdacht auf Norovirus-Infekt für 60 Stunden nach dem letzten Symptom nicht am Gemeinschaftsleben öffentlicher Einrichtungen teilnehmen. Gilt auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheim, Behindertenwerkstatt usw..
Da waren die 48h Quarantäne eine Fehlinformation. Den Rest finde ich, höflich ausgedrückt, auch nicht schön.
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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