AW: Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo Heike,
wer hat dich aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen?
Wer ist der Kostenträger?
Rentenversicherung oder Krankenkasse?
Auf jeden Fall wird in dieser Reha deine Erwerbsfähigkeit überprüft. Im Entlassungsbericht werden dann entsprechende Vermerke zu finden sein.
Je nach dem wird also entweder eine Berufliche Reha in Frage kommen oder es wird eine Erwerbsminderung festgestellt (Rentenantrag).
Übrigens hat es seine Richtigkeit, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn du nicht fährst.
Allerdings... wenn deine Ärzte schriftlich bestätigen, dass du erst im Februar 2010 in der Reha gewesen bist und eine weitere zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos erscheint, könnte das aufschiebende Wirkung haben (vielleicht bis 2011, da wäre ein volles Jahr vorbei).
LG
Norma
|