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Alt 28.08.2010, 11:36
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit

nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 50

in anderen Stadien 80


aus der GdB/MdE-Tabelle


Daraus klar ersichtlich, dass es für in situ-Melanome KEINEN Behindertengrad gibt. Erst ab dem Stadium I. Also hätte kmb zum Zeitpunkt der in situ-Diagnose keinen Grad zugebilligt bekommen. Ich würde mal im Anhang des Behindertenbescheids nachsehen ab wann der MD das Vorliegen des Stadiums IV angesetzt hat. Zum Teil geht das auch anhand der Festsetzung der sogenannten Heilbewährungsfrist hervor, wenn der Behinderungsgrad nicht von vornherein unbeschränkt ausgestellt wurde. Ansonsten stellt sich die Frage, wofür benötigst Du, kmb, den auf die Vergangenheit ausgestellten Ausweis? Das Amt muss als erstes immer per Antragstellung einen Ausweis ausstellen. Will man diesen für einen früheren Termin ausgestellt bekommen, muss man dies ebenfalls (zusätzlich) beantragen. Hier werden wahrscheinlich die 100% erst ab Zeitpunkt der Feststellung der Metastasen und Stadium IV zum Tragen kommen, höchstens die Befunde sagen da etwas anderes und stellen die Verbindung zum in situ her.
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