AW: Aussteuern nach Kehlkopfoperation
Hallo Florian,
aber Dein SB-Ausweis ist doch noch weiter hin gültig oder? Du bist doch
Jahrgang 1947 oder so? Du könntest doch sofort die Rente beantragen.
Es muß auch keine EU-Rente sein, weil die da immer Schwierigkeiten machen
aber die normale Rente dürfte doch kein Problem sein. Soviel ich weis
mit 60 mit Abschlag und mit 63 ohne Abschlag. Da gibts bei der Homepage
der DRV einen Rentenrechner, mach dich da mal schlau und dann kannst Du
vielleicht aufatmen.
Wenn Du nicht weiter kommen solltest, gehst Du wirklich zum VDK, wenn
Du vielleicht schon Mitglied bist. Aber extra einsteigen würde ich nicht,
das kannst Du auch so rauskriegen.
Gehe eventuell noch zu einen Rentenstelle der DRV, da wirst Du auch
nach Terminvergabe kompetent beraten und wie Deine Möglichkeiten stehen.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg.
Gruß Altmann
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