Ärzte Zeitung
15. Dezember 2010
Off-Label-Use: Bundesfinanzhof wertet Kosten als außergewöhnliche Belastung
"Sterbenskranke greifen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes nach jeder Therapie, die Besserung verspricht - sei sie zugelassen oder nicht. Daher müsse der Fiskus die dafür aufgewendeten Kosten bei der Steuer anerkennen".
Gesamtbericht:
http://www.aerztezeitung.de/extras/d...044&pid=641310
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