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Alt 19.12.2010, 15:04
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

Zitat:
Zitat von Urmel62 Beitrag anzeigen
Die Zusage der Krankenkasse nützt nur insoweit etwas, daß der Arzt es verschreiben muß.
Leider wird er dann in Regress genommen werden und muß das Mittel aus eigener Tasche bezahlen.
Mein Onkologe wurde in einem gleich gelagerten Fall zu 32.000 € Regresszahlung verurteilt , da er trotz "Zusage" (was ja insofern keine ist) in mehreren Fällen auch dieses Medikament, bzw. Nahrungsergänzung verordnet hat.
Er hat damit einfach gemessen am Budget der anderen Ärzte sein Budget überschritten.

Er fliegt jetzt 1 x pro Monat am Wochenende nach England als Aushilfsarzt, um den Kredit für die 32.000 € abzubezahlen , neben seiner normalen Tätigkeit hier.

Liebe Silverlady, der Arzt ist der Unschuldigste in der Kette.

Grüssle
Urmeli
Hallo,

bei einem Gewicht von 36 kg auf 1,67 cm und einer Krebserkrankung wird keine Krankenkasse den Arzt in Regress nehmen!!!!
Und wenn doch, dann gibt es rechtliche Mittel und Wege, dagegen anzugehen.
Wenn ein Arzt zu 32.000 EUR Rückzahlung verdonnert wurde, dann dürfte etwas faul sein. Vor allem überlege man mal die Summe für hochkalorische Nahrung??? (Was nun? Gleichgelagerter FALL oder mehrere FÄLLE?)

Als Patient interessiert es mich aber wie die Tauchtiefen, ob der Arzt das unschuldigste Mitglied ist oder nicht. Der Arzt, und nur dieser, ist für mich Ansprechpartner Nr. 1.
Ein guter Arzt vermag sowohl aufgrund seines medizinischen als auch seines Rechtswissens abzuwägen, wann welche Behandlung notwendig ist oder nicht.
Und wenn diese es nach seinem Dafürhalten ist, dann scheut er sich auch nicht, dazu zu stehen. Hält er sich an das Gesetz, hat er auch nichts zu befürchten.
Für jede Handlung ist im Zweifelsfall auch eine Begründung fällig. Das ist nicht nur bei Ärzten so, sondern begegnet uns im täglichen Leben.

Die Ärzte, welche sich ins Hemd machen, und das sind zum Glück nicht alle bzw. die Minderheit (zumindest nach meinen Erfahrungen), und dann bei einem Krebskranken mit solch enormen Untergewicht keine hochkalorische Nahrung verschreiben, sollten lieber zum Bäckereifachverkäufer umschulen.
Ich bin keinesfalls weltfremd, aber sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis. Der Mediziner mag keine Unannehmlichkeiten, aber der Schwerstkranke darf um das kämpfen, was ihm laut Gesetz zusteht, obwohl ihm dazu jegliche Kraft fehlt? Nee, so gehts nicht.

Halloworld, habt ihr euch schon mal an eure Uniklinik gewandt? Evtl. könnte es da einfacher sein.
Welche Alternative bietet denn der Onkologe an? Das wäre doch fast schon ein Fall für künstliche Ernährung.

Alles Gute und viel Glück.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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Geändert von Conny44 (19.12.2010 um 15:08 Uhr)
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