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Alt 21.12.2010, 16:14
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Frage eines Witwers

Lieber Roland!

Willkommen im Forum!

Ich hoffe, dass wir Dir mit unseren Beiträgen ein Stück weiterhelfen können.

Zum Tod Deiner Frau möchte ich mein herzliches Beileid aussprechen.

Im Sozialrecht ist der Tag der Antragstellung sehr wichtig. Solltet Ihr Pflegegeld bekommen, dann wird es ab dem Tag des Antrags gezahlt! Deshalb hat die Mitarbeiterin vom MDK auch bei Euch alle Daten aufgenommen. Daraus erstellt sie ihren Bericht an die Pflegekasse und gibt eine Empfehlung für die Pflegestufe.

Das Sozialgesetzbuch legt fest, wie lange die Frist zwischen Antragstellung und Entscheidung der Pflegekasse sein darf. Die 6Wochen wie bei Euch liegen da gut im Limit.

Ich hoffe, dass Euer Antrag positiv entschieden wird und Du Pflegegeld bekommst.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann steht Dir immer noch der Rechtsweg mit Widerspruch und einer eventuellen Klage vorm Sozialgericht offen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Euer Antrag positiv entschieden wird!


Tschüß!
Elisabethh.
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