AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag
Hallo Hoppie,
ersteinmal ein schönes neues, freundliches Jahr.
So wie Du schreibst, bist Du jetzt in Rente.
Aber einen Aufhebungsvertrag, mit der Klausel auf alles zu verzichten, mußt Du nicht unterschreiben.
Du solltest Deine Restforderungen schriftlich als Einschreiben bei Deinem Arbeitgeber einfordern.
Evtl. mußt Du bei den Urlaubsansprüchen etwas heruntergehen - aber nicht ganz verzichten!
Wünsche Dir viel Glück, dass Du ohne Anwalt Dein Recht bekommst.
LG Speedy
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