Liebe Hoppie!
Zitat:
Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen
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?
Zu dieser Problematik hat es im vergangenen Jahr ein Urteil eines Europäischen Gerichts gegeben, welches auch in Deutschland angewendet werden muss!
Hier ist dazu ein Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/url...it_003104.html
Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dich bei der Gewerkschaft beraten zu lassen?
Tschüß!
Elisabethh.