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Alt 05.01.2011, 15:07
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag

Liebe Hoppie!

Zitat:
Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen
?

Zu dieser Problematik hat es im vergangenen Jahr ein Urteil eines Europäischen Gerichts gegeben, welches auch in Deutschland angewendet werden muss!

Hier ist dazu ein Link:http://www.anwalt.de/rechtstipps/url...it_003104.html

Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dich bei der Gewerkschaft beraten zu lassen?

Tschüß!

Elisabethh.
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