Hallo Reinhard,
zum Pflegegeld beantragen möchte ich Folgendes anmerken:
Die Maßstäbe, die der MDK bzw. ansetzt, lassen sich oft schwerlich auf chronisch Kranke übertragen, die unter akuten Schüben leiden.
Wenn ich z.B. einen Rheuma-Schub habe, dann geht gar nichts mehr. Habe mal alleine in meinem Bett gelegen, konnte nicht einmal zum Telefon greifen, (das direkt beim Bett war,) und habe vier Stunden um Hilfe geschrien, natürlich irgend wann voll genässt, weil ich mich nicht rühren konnte. Also: ein klarer Fall für Pflegestufe III.
An anderen Tagen geht es mir soweit gut, dass ich in die Pflegestufe I passe. Bei den Gutachten wird aber meist von der "guten Ausgangslage" ausgegangen. Deshalb sollte man bei seinen Schilderungen im Hinterkopf behalten, wie man seine eigene Situation angemessen schildern kann.
Ich persönlich habe ja den Eindruck, dass die MDK-Ärzte Provisionen für Niedrigeinstufungen bekommen
Als einmal ein Gutachter bei mir war, hörte meine Nachbarin mit dem Staubsaugen auf und lugte (vermutlich) durch ihren Türspion wie sie es immer machte, wenn ich Besuch bekam. Im Gutachten stand dann: " Frau *** kann sogar Staub saugen. Dabei hatte ich zu der Zeit nicht einmal einen Staubsauger, weil jemand zum Putzen kam und den eigenen mitbrachte.
Bei der Mutter meines Freundes hieß es: Pflegestufe I. Sie war 58 Jahre alt, hatte bereits mit 50 Alzheimer bekommen und war überhaupt nicht in der Lage, alleine zu leben. Sie konnte nicht mal ihre Nase erkennen, (hatte Panik, wegen der zwei Löcher im Gesicht,) geschweige denn, alleine aufs Klo gehen.
Aber als der Arzt kam und sie fragte, "wie geht es Ihnen?" meinte, sie "gut". Und als er fragte, "Können Sie alleine leben?", sagte sie "ja, ja".
Sie bekam - bis zum Widerspruch - nur Pflegestufe I.
Übrigens sehe ich es auch so, dass der Thread vielleicht anderen helfen kann. Es war ja sicherlich nett gemeint, zu antworten. Das der Papa schon tot ist, finde ich sehr traurig, aber erschrocken habe ich mich auch über den Ton, wie dieses ins Feld geführt wurde.