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Alt 29.06.2007, 16:54
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werner trompertz werner trompertz ist offline
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Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Hallo

In einem Internetforum ist die Sprachweise nicht zu vergleichen mit dem öffentlichen Leben oder mit dem Zivilrecht. Da liegt eine Abstufung vor, theoretisch gäbe es hier sonst hunderte von Prozessen die, egal auf irgendwelche Denk und Handlungsweisen aufgebaut werden könnten.
Wichtig finde ich eine persönliche Belehrung die Aussagt das war nicht richtig,mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme oder Entschuldigung bei der betreffenden Person.Der nächste Schritt wäre eine Abmahnung bei Wiederholung, Zeitausschluss, bis zum Ausschluss.

Gruss Werner

PS:Ist nur ein Denkanstoss
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