Zitat:
Zitat von Biba
aber nur wenn die volle EM-Rente nicht befristet erteilt wird .
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ich hab auch eine befristete Rente, im Bescheid stehen Hinzuverdienstgrenzen bis 350 € und nach Mitteilung an die RV zur Aufnahme eines Minijobs , und einer Klärung bei der RV, dass diese Grenze bei weitem nicht erreicht wird, geht das klar , dass nix angerechnet wird.