Lieber Thomas (und andere Betroffene, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und denen eine "Betriebsrente" der VBL oder einer ähnlichen Zusatzversorgungskasse zusteht),
In einem anderen Forum (
www.vsz-ev.de) werden zwei Artikel zitiert, die sich mit der Benachteiligung bei der Zusatzrente des öffentlichen Dienstes befassen, wenn man frühzeitig in EU-Rente gehen und Abschläge hinnehmen mußte.
Diesen Link, der zwei Artikel enthält, gebe ich ohne Kommentar hier zur Kenntnis.
http://www.123recht.net/article.asp?a=15440
"AG Karlsruhe hält die Hochrechnung zum 63. Lebensjahr in Einzelfällen für Benachteiligung"
"VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an"
Mit besten Grüßen
Shalom