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Alt 24.07.2007, 00:07
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Jimbo Jimbo ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

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Zitat von J.F. Beitrag anzeigen
H
das mit dem Alter bei Eintritt war bis Einkommensteuergesetz 2004 gültig. Ab 2005 hat sich da eine Änderung ergeben. Wer im Jahr 2005 oder früher Rente bezogen hat, bekommt einen Besteuerungsanteil von 50%. Da freesie angegeben hat, dass sie ab 2006 Rente bezieht, werden 52% besteuert.
Stimmt. Aber der %-Satz (also zu Beginn 50%) hängt im Prinzip doch vom Eintrittsalter ab, d.h. dieser Steuersatz bleibt nach Erhalt der Rente unverändert. Nur eben, dass zukünftige Rentner mehr versteuern müssen und dafür heute mehr steuerfrei als Altersvorsorge zurücklegen können. Auf viele Erträge müssen sie dann aber ab 2009 mehr Ertragssteuern zahlen...aber das ist ein anderes Thema.

Zum Thema private BU Versicherung hilft googeln. Ich zitiere mal unverbindlich eine Quelle "Die ausgezahlte Rente wird hinsichtlich der Erträge gemäß § 55 EStDV besteuert." (http://www.suchindex.com/scripte/de/...keit/index.htm)
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