Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900
Liebe Ariella,
Dies ist eine zweckgebundene soziale Leistung und darf nicht gepfändet werden, bitte erkundige Dich nocheinmal genau, wie Du verfahren mußt.
Man sich z.B. bei der Unabhängigen Patienberatung Deutschlands kostenfrei erkundigen. Dort gibt es eine Webseite und eine kostenfreie Telefonnummer (0800...) aus dem Festnetz.
Nimmst Du schon die 1Prozent Regelung in Anspruch, wenn nicht, darauf auch einen Antrag stellen. Als chronisch kranke brauchst Du nur noch 1 Prozent des Einkommens für Zuzahlungen auszugeben. Dies wird allerdings nur auf Antrag gewährt.
Tschüß,
Elisabethh.
|
Liebe Elisabeth,
Ja, die 1% Regelung kenne ich. Ich gehe doch davon aus, dass die Krankenkasse dies in meinem Fall automatisch in Anrechnung bringen wird? Die kennen doch meine Krankengeschichte. Oder hätte ich dies extra beantragen müssen?
Liebe Grüße
Ariell1976