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Alt 18.10.2005, 11:34
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Rente wird ab 2006 zu 50% besteuert

Hallo,

auch wenn ich keine genauen Zahlen etc. momentan vorliegen habe (ein Beispiel im Anhang), denke ich, ist es wichtig zu wissen. Denn viele von uns sind in EU/EM-Rente und drehen jetzt schon die Euronen um. So viel ich erfahren konnte, wird dann jährlich der Steuersatz um jeweils 2% angehoben, bis die 100% erreicht sind.

Ab dem Kalenderjahr 2005 erfolgt die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich der Erwerbsminderungsrenten) sowie anderer Renten i. s. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit einem sog. "Besteuerungsanteil".

Für Bestandsrenten (Beginn der Rente vor dem 01.01.2005) sowie für Renten mit Rentenbeginn in 2005 gilt einheitlich ein Besteuerungsanteil in Höhe von 50%. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Der steuerfrei bleibende Teil der Rente wird betragsmäßig für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs festgeschrieben.

Hierzu folgendes Beispiel:
A bezieht seit dem 01. September 2004 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. monatlich 1.000 Euro. In den Folgejahren gibt es Erhöhungen zum 01.07.2005 auf 1.015 Euro und zum 01.07.2006 auf 1.030 Euro.



Artikel: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C2114383_N9581_L20_D0_I636.html
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Jutta
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