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Alt 02.09.2013, 02:40
mucki53 mucki53 ist offline
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Registriert seit: 15.11.2011
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Standard AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben

Arethusa, ich drück Dich mal und wünsche Dir viel Kraft.
Dass Deine Kleine so in Würde und Liebe gehen durfte, wird Dir ein kleiner Trost sein.
Nun mal ganz nüchtern:
Gesetzlich vererbt wird immer in gerader Reihenfolge:
Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel) und deren... / wenn keine da
Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) und deren...
Ein Erbe schliesst quasi die gesetzliche Erbfolge der anderen aus
Es kann per Testament jeder gesetzl. Erbe auf das sog. Pflichtteil (1/2 d. gesetzl. Erbanspruchs) gesetzt werden, DAS gibt es aber immer
Bei Immobilien ist immer ein Notar erforderlich
Sonst Testament eigenhändig und handgeschrieben
Bei Schenkungen gelten z. T. hohe Freibeträge, sie sind alle 10 Jahre wiederholbar
Andere Erbberechtigte können aber innerhalb dieses Zeitraums ihr gesetzl. Erbteil vom Beschenkten einfordern (z. B., wenn Eltern ihr gesamtes Vermögen EINEM von mehreren Kindern schenken).
Klugscheissermodus aus
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