Thema: Sterbehilfe
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Alt 17.10.2014, 09:27
hermannJohann hermannJohann ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo an Alle,
In der Diskussion geht es um zwei Gesetzesentwürfe. Thema ist die Beihilfe zum Suizid, die Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt verboten. Nach dem Entwurf von Herrn Gröhe (CDU) soll „gewerbsmäßige“ Beihilfe zum Suizid strafrechtlich verboten werden. Betroffen könnten auch Ärzte sein, die öfters Patientinnen und Patientin helfen, ihr Sterben zu beschleunigen. Dagegen steht der Entwurf von Herrn Hinze (CDU) und Herrn Lauterbach (SPD). Sie wollen Beihilfe zum Suizid durch Ärzte in bestimmten Fällen zulassen. Sie argumentieren, das ein Verbot auch negative Folgen haben kann. Hierzu gehört der missglückte Suizidversuch, wenn der Patient eine falsche Methode wählt. Der Patient wird nicht seinen Arzt bitten, eine Straftat zu begehen. Dann wird er es selbst versuchen. Natürlich kann man sich selbst schützen, wenn man sich rechtzeitig eine garantiert tödliche Substanz besorgt. Aber diese Kapsel im Nachttisch ist wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Trotzdem würde ich es versuchen, wenn der Entwurf von Herrn Gröhe durchkommt. Irgendwann könnte ich in die Situation geraten, dass ich das Mittel brauche. Aber das ist nicht ungefährlich. Das Mittel könnte in die falschen Hände geraten. Auch kann es Situationen geben, in denen der Suizidwunsch eben nicht klar durchdacht ist, sondern Ausdruck einer kurzfristigen Verzweiflung ist.
Liebe Grüße
Hermann
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