Hallo Verena,
schau Dir die von Elisabeth weiter oben genannten Kriterien an, oder auf
www.gesundheitsreform.de für chronische Erkrankung.
Wenn Du die 1 oder 2% bereits unter dem Jahr erreichst, kannst Du SOFORT einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen und nicht erst am Jahresende.
Ein Anruf bei der Krankenkasse wirkt manchmal Wunder. Ich bekam so schon Anfang diesen Jahres meine Bemessungsgrenze ausgerechnet und habe es schriftlich bekommen, daß ich unter "chronisch krank" falle.
Liebe Grüße
Tina