Hallo Yvi,
was der medizinische Dienst damit zu tun hat, verstehe ich nicht.
Der Bezug von Krankengeld ist im SGB V § 48 geregelt.
Der medizinische Dienst hat ganz andere Aufgaben, siehe SGB V § 275.
(Link dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html )
Die Aufgaben des
medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind auch auf der HP des mdk beschrieben
(Link des mdk:
http://www.mdk.de/317.htm )
Lass Dir vorher, morgen oder Montag von der Krankenkasse erklären, warum der mdk eingeschaltet wurde. (Evtl. frag auch Deinen Arzt.)
Alles Liebe
Wolfgang