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Alt 29.09.2004, 12:48
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo zusammen,

das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung.
Dieses wird dann gezahlt, wenn bei einer langen Krankheit der Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
Eine EU-Rente wird gezahlt, wenn krankheitsbedingt keine Möglichkeit besteht durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Rente ist in diesem Fall wie Gehalt anzusehen.
Bei (voller) Rentenzahlung besteht kein Anspruch auf Krankengeld!
Ich zitiere hier das Merkblatt meiner Krankenkasse:
Der Anspruch auf Krankengeld endet bei
* Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters;
* Erhalt von Vorruhestandsgeld oder Ruhegehalt;
* vergleichbare Leistungen .....:
* In diesem Fall endet der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tage des Rentenbeginns.


Außerdem steht in dem Merkblatt, daß der Bezieher Mitwirkungspflichten hat.
Das bedeutet, daß Du Deine Krankenkasse informieren mußt.
Lieben Gruß
Wolfgang
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