Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 11.11.2009, 18:55
Zitronengras Zitronengras ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2008
Ort: Rheinland
Beiträge: 690
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Normalerweise wird man aus der AHB so entlassen, wie man gekommn ist: arbeitsunfähig. Den meisten wird empfohlen, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen, damit der Erholungseffekt der Kur länger hält. Nach der Kur also zum Arzt und weiter krank schreiben lassen. Für die Zeit der Kur bekommst Du von denen eine Bescheinigung als Nachweis, von wann bis wann Du dagewesen bist. Eine Kopie davon reichst Du Deinem AG ein.

Während der Kur bekommst Du Übergangsgeld. Und jetzt bitte Achtung: wenn Du zwei Wochen nach der AHB oder früher wieder arbeitest und eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machst, bekommst Du bis zum Ende der Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Bei mri wären das nochmal ca. 500 Euro weniger als das Krankengeld gewesen. Wenn Du später als zwei Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung anfängst, bekommst Du wieder KRankengeld (bis die 78 Wochen insgesamt voll sind). Also ein zweiter Grund, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen.

Ich habe übrigens 7 Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung angefangen und ich brauchte diese Zeit auch.

Bitte keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen, das dankt Dir niemand und jde Krebserkrankung bringt schon geng Schlimmes mit sich! Bitte in Ruhe gesund werden!
Mit Zitat antworten