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Alt 27.01.2011, 12:13
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo Andrea,

ich bekomme auch gerade ALG 1 nach §125, nachdem der Krankengeldanspruch ausgelaufen war, allerdings erhalte ich es für 18 Monate, da ich über 50 bin. Ich werde nicht vermittelt, Bedingung war allerdings, dass ich zuerst eine Reha (hatte ich schon vorher beantragt) mache, und zum Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit gehe. Dort wurde festgestellt, dass ich nur unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne, deshalb musste ich die Erwerbsminderungsrente beantragen. die wurde abgelehnt, ich bin in Widerspruch gegangen und erhalte weiter ALG 1. Sobald eine volle Rente genehmigt werden würde, wird die ALG Zahlung eingestellt, bei einer Teilrente hätte ich unter Umständen noch Anspruch auf Weiterzahlung bis Ablauf der 18 Monate. Bei voller Rente darfst du aber 400 Euro dazuverdienen, bei Teilrente einiges mehr, es gibt da festgelegte Grenzen. Eine Bekannte ist übrigens aus einer Festanstellung heraus krank geworden und hat sich nach Ablauf der Krankengeldzahlung auch beim Arbeitsamt gemeldet und erhält Nahtlosigkeits-ALG, obwohl sie nicht arbeitslos ist und ihren Arbeitsplatz theoretisch noch hat....

Liebe Grüße

Petra

Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass man beim Arbeitsamt ganz gezielt auf diese Situation nach §125 hinweisen muß, dass scheinen dort nicht alle zu kennen...
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