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Alt 04.03.2009, 19:34
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Ich misch mich einfach mal kurz ein, ich lerne nämlich gerade (beruflich) einiges über das Thema, haben wir gerade letzte Woche durchgenommen
Die Dame am Telefon hat komplett murks gemacht. Beim nächsten Anruf verlange bitte gleich den Vorgesetzten. Dies sind echte Fachkräfte, die auch den Begriff Nahtlosigkeitsgeld gut kennen, ist im ServiceCenter gerade zur Zeit nicht immer so gegeben, weil viele dort neu angefangen haben.
Der sollte dann die Ahnung haben und alles mit Dir besprechen. Es ist so, dass Du trotzdem die Unterlagen ausfüllen musst. Alles weitere sollte entweder mit einem Termin beim Arbeitsvermittler geklärt werden, oder Du bekommst sofort den schriftlichen Hinweis, zunächst Rente zu beantragen. Wahrscheinlicher ist aber der Termin beim Vermittler und eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes. Mache Dich bitte nicht wg. Bewerbungen verrückt. Du bist ja nunmal krank und hast Arbeit.

Geändert von Frannie37 (04.03.2009 um 19:36 Uhr) Grund: Schneller geschrieben als nachgedacht...
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