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Alt 28.04.2009, 15:49
Yosie Yosie ist offline
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Standard AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil

Hallo,

zu diesem neuen Recht habe ich eine Frage. Ich bin seit März 2008 krank geschrieben. Zur Zeit mache ich eine Wiedereingliederung, die am 08.05.09 beendet sein wird. Meine Personalchefin sagte mir schon, dass mir nun noch 32,5 Tage Urlaub aus 2008 zustehen. Ausgezahlt wird er nicht, ich soll ihn nehmen.
Wie sieht das aus, kann ich den nun nehmen wann ich will? Mein Kollege meinte irgendwo gelesen zu haben, dass man den alten Urlaub sofort bei nächster Gelegenheit nehmen muss, ansonsten würde er verfallen.

Yosie
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