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Alt 04.05.2009, 14:38
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Liebe Mitstreiter,

es geht hier meines Erachtens um die Rechtslage und nicht um Meinungen oder was der Einzelne bisher erlebt hat.
Es gibt hier im Internet zu diesem Thema viele Beiträge von gestandenen Juristen, mit Namen und Anschrift. (Einfach mal Google bemühen.)
Nach dem Tod haben die "Erben 1. Grades" Anspruch auf das Konto.
Es gibt sehr wohl eine "Verfügung über den Tod hinaus", dieses bedeutet aber nicht, dass der Vollmachtnehmer mit dem Geld machen kann was er will - er hat hinterher immer mit dem "Erben 1. Ordnung" abzurechnen.
Er kann aber soweit verfügen, dass kein Vakuum entsteht.
Beispiele dafür sind die Beerdigungskosten, die Miete (bis zu 3 Monate), Kreditraten, Strom etc., also alle Zahlungen, die durch den Verstorbenen verursacht sind und ohnehin aus dem Erbe zu begleichen sind.

Diejenigen, die es anders erlebt haben, mögen noch einmal in sich gehen und überprüfen, ob es bei ihnen nicht doch auch so gelaufen ist. (Es kann natürlich sein, dass jemand bei der Bank nicht über den Tod des Kontoinhabers informiert war oder großzügig gehandelt hat.)

Alles Gute
Wolfgang
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