Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 01.05.2005, 13:05
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo Angelika,
hallo Andreas,

es ist richtig, daß beim Sozialgericht keine Gerichtskosten anfallen.
Das gilt aber nur für die erste Instanz.
Der eigene Anwalt muß aber selbst bezahlt werden.
Hier hilft die Mitgliedschaft im VdK oder eine Rechtsschutzversicherung.
In Sozialfällen ist die Mitgliedschaft im VdK immer besser, denn deren Anwälte können mit Sozialfragen meist besser umgehen als ein freier Anwalt.
Die freien Anwälte sind oft auch nicht ganz so motiviert, denn Sozialrecht bring weniger Gebühren.

Liebe Grüße und viel Erfog
Wolfgang
Mit Zitat antworten