Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 12.01.2007, 05:07
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Lieber Lutz,

ein Schwerbehindertenausweis ist heutzutage kein "Trumpf" mehr. Das war einmal...
Natürlich halte ich persönlich es für nicht gerade "schön", wenn du den Grad der Behinderung nicht deinem AG mitteilst. Es gehen dir ja auch 5 zusätzliche Urlaubstage flöten.

Aber im Fall des Falles (wenn die Kündigung droht) wird dich dieser Ausweis nicht schützen können. AG sind da manchmal sehr erfinderisch, wenn sie jemanden los werden wollen. :-(

Alles schon erlebt, sag ich dir. :-(

Mir ist wirklich noch kein einziger Fall bekannt, in dem eine Kündigung NICHT erfolgte...trotz Ausweis.
Es sei denn....der AG ist so blöd und informiert nicht das I-Amt. Das kommt zwar vor; jedoch wird dann die Genehmigung nachgeholt und die Kündigung wird rechtswirksam.

Auch das habe ich alles schon erlebt.

Aber eines stimmt tatsächlich: du musst auf jeden Fall eine Kündigung anfechten, wenn sie ohne Genehmigung des I-Amtes ausgesprochen wurde.
Ansonsten KANN es Ärger mit dem Arbeitsamt geben.

Nächtliche Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Mit Zitat antworten