Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 23.01.2003, 22:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Carzinom in situ

Hat Dir eigentlich keiner (Arzt oder Sozialarbeiter) im Krankenhaus gesagt,dass man nach Bekanntwerden einer Krebserkrankung Anspruch auf eine AnschlussHeilBehandlung hast?Die muss dann aber spätestens 4 Wochen nach Behandlungsende(Krankenhausentlassung)angetreten werden.Denn auch,wenn die Behandlung den Krebs aus dem Körper entfernt hat,so ist der Gedanke noch lange da.Vielleicht brauchst Du nur mal etwas Zeit für Dich??!!
Mein persönliches Motto: WER LIEGEN BLEIBT,HAT SCHON VERLOREN
Alles Gute moniname@domain.de
Mit Zitat antworten