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Alt 09.03.2006, 16:00
muethomas muethomas ist offline
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Standard AW: Zusatzversicherungen nach Krebserkrankung

Es wird in diesen Anträgen aber immer nach Behandlungen gefragt, d.h, Du musst Deine Nachsorgeuntersuchungen angeben auch wenn diese o.B. verlaufen sind. Tust du das nicht, zieht zumindest der Tatbestand der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Im Gesamtkontext gesehen, wird die Versicherung im Streitfall auch mit arglistiger Täuschung durchkommen. Bei arglistiger Täuschung gibt es im Gegensatz zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung auch keine Verjährung, die Versicherung kann auch 10 Jahre nach Abschluß mit dieser Begründung kündigen! Viele wissen das nicht und wiegen sich in scheinbarer Sicherheit. Für den einzelnen bedeutet dieser Sachverhalt auch immer den finanziellen Ruin.

Ich kann allen nur dringen raten alle Fragen nach Behandlungen vollständig und ehrlich zu beantworten. Lieber keine Versicherung als eine die im Schadensfall nicht zahlt!
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