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Alt 28.12.2004, 17:58
Gast
 
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Standard können die mich in rente zwingen?

Hallo Luci*Katze,

verstehe ich jetzt nicht so ganz...warum hast du mit dem AA zu tun, wenn du im Dez. 40/Woche gearbeitet hast?

Aber egal,

du hast ein offizielles Schreiben vom AA erhalten, auf dem du genauso offiziell ;-) schriftlich antworten solltest (auch wenn du bereits mit der Dame telefoniert hast (liest sich so für mich).

Die Sachbearbeiterin hat wohl den Bericht des med. Dienstes (Gutachter) zum Anlass genommen, dich anzuschreiben und wenn da steht....unter 15 Stunden Arbeitsfähigkeit...dann reicht das für die Aufforderung, den Rentenantrag zu stellen.

Ähm...dass du aber den ganzen Dezember bereits wieder Vollzeit gearbeitet hast....ist wohl untergegangen. ;-)

Ich würde den Sachverhalt noch einmal schriftlich darstellen und auch noch einmal auf die Planung der nächsten Wochen hinweisen (Bestrahlungen, AHB).

Und ganz zum Schluss würde ich um Aufhebung der Rentenantrags-Aufforderung bitten und dass das AA dies bitte schriftlich bestätigen soll!

Damit bist du auf der sicheren Seite...

Übrigens hat meine Freundin heute auch einen netten "Weihnachtsgruß" vom AA erhalten. ;-)

Sie befand sich in der Reha (anderes Bundesland als das, wo sie wohnt) und konnte somit mit der EC-Karte zwar Geld abholen, allerdings keine Kontoauszüge ziehen und auch den Kontenstand nicht einsehen (üblich in einem anderen Bundesland).

Nach ihrer Rückkehr und der Meldung beim AA stellte sich heraus, dass man ihr zuviel Arbeitslosengeld überwiesen hatte (trotz vorschriftsmäßiger Abmeldung)...Kopie der Reha-Klinik abgegeben).

Da hat doch dann tatsächlich so ein ganz Schlauer beim AA statt einer Reha-Bewilligung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesehen (wer lesen kann, ist im Vorteil ;-)).

Sachbearbeiter hat sich entschuldigt (hat der Kollege wohl nicht richtig erkannt *g*) und selbstverständlich hat sich meine Freundin zur Rückzahlung bereit erklärt...

Heute kam dann besagter Brief...nach § bla bla... Sozialgesetzbuch bla bla haben Sie zu viel Arbeitslosengeld bezogen....Anhörungsbogen bla bla...bitte schriftlich äußern.

Da fragt man sich doch wirklich, ob man unfähige Sacharbeiter nicht mal richtig "weiterbilden" sollte. ;-)

In deinem Fall jedenfalls alles nur Schriftlich klären, die wollen es ja nicht anders. ;-)

Guten Rusch!
Norma
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