Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 23.09.2003, 15:19
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung

Hallo Berni,
Du hast nicht erwähnt, aufgrund welcher Beeinträchtigungen Du den hohen GdB erhalten hast. Näheres wäre da wichtig zu wissen, um das Zustandekommen der 80% zu erklären.

Ein Schwerbehindertenstatus für eine Krebserkrankung kann nur verlängert werden, wenn die Erkrankung noch aktiv und behandlungsbedürftig ist - also Metastasen bzw. Rezidive vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, kann man lediglich auf einen bleibenden Schaden, der sich trotz laufender Behandlung nicht beheben läßt (z.B. Lymphödem, psychische Störung, ...) pochen. Die meisten Beeinträchtigungen ziehen alerdings keine 50% nach sich. Ein Krebspatient ist i.d.R. ja auch nicht im eigentlichen Sinne "schwer behindert", er bekommt die gebotenen 50% nur aus psychischen Belastungsgründen, damit er in der Zeit der Heilungsbewährung einen gewissen Schutz am Arbeitsplatz hat.
Ich bekam z.B. nach einer Melanomdiagnose mit Metastasen auch 80%. Da sich meine Gesundheit nach dem Jahr Therapie allerdings gut und stabil gehalten hat, wurde ich nach 5 Jahren von 80% auf 0% runter gestuft. Es gab keinen Anlaß, den Schwerbehindertenstatus aufrechtzuerhalten. Ich habe nach einem Jahr außerdem meine Arbeit wieder voll aufgenommen. Es gab keine Beeinträchtigungen. Nach 5 JAhren konnten zum Glück nur Befunde mit Hinweis o.B. vorgelegt werden, psychisch hatte ich meine Erkrankung und den Umgang damit gut verarbeitet.

Die Höhe Deines GdB deutet auch auf fortgeschrittenen erkrankungszustand hin. Schreib doch mal Näheres, dann fallen mir vielleicht die nötigen Argumente für'ne Verlängerung ein.

Gruß von Birgit
Mit Zitat antworten