AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Hallo Markus,
vielleicht ist mir ja etwas entgangen, aber dass ein Sozialamt eine Überprüfung deiner gesundheitlichen Verfassung veranlassen kann, wäre mir neu. Dieses Amt zahlt die Grundsicherung doch nur, wenn jemand nachgewiesenermaßen (durch die Rentenversicherung) unbefristete EM- oder Altersrente bezieht.
Bei noch relativ jungen EM-Rentenbeziehern ist es in meiner Selbsthilfegruppe allerdings schon vorgekommen, dass die Rentenversicherung eine erneute Überprüfung veranlasst hat.
Die Rentenversicherung... nicht das Sozialamt wegen Grundsicherungszahlung.
Schönen dritten Advent!
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
Geändert von Norma (13.12.2014 um 18:47 Uhr)
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