AW: Generalvollmacht
Hallo zusammen,
ich klinke mich mal kurz mit ein.
BlauesMeer hat Recht. Sobald die Bank von einem Todesfall weiß, ist sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Klärung der Erbfolge das Konto einzufrieren.
Selbst meine Mutter konnte auf das gemeinsame Konto nach dem Tod meines Vater nicht zugreifen (nicht einmal um Geld zum täglichen Leben abzuheben), bis wir Kinder alle unterschrieben hatten, dass wir auf unser Erbe verzichten.
Bei uns waren nicht viele Erben da, aber das kann schon dauern bis man alle unter einen Hut bekommen hat...
Viele Grüße
Birgit
|