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Alt 09.01.2010, 01:34
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Forengemeinde,

"Patientenverfügung"?
Vorsorge-Vollmacht ..
Generalvollmacht ..?

Leute -- das ist in unserer heutigen Zeit, in der das "gesprochene" Wort nichts mehr gilt, ein zwingendes Muss!

Ich weiß wovon ich rede:
Ich bin "Begünstigter" gewesen bei meinem vor 19 Jahren verstorbenen Schwiegervater und bin jetzt auch der Begünstigte bei meiner schwerst dementen Schwiegermutter (92 Jahre alt) sowie bei meiner an BDSK schwer erkrankten Frau.

In den Krankenhäusern und bei Ärzten musste ich schon mehrfach das Exemplar der sogenannten "Ausfertigung" der Notarurkunde zücken -- sonst hätten die Mediziner "weil Not am Manne war" gemacht, was sie wollten ...

Und auch die Banken zieren sich nicht ein ganz unschönes Spiel in Gang zu bringen, wenn sie merken, dass da nichts geregelt ist ..

Meine Anregung an alle:
Macht so etwas -egal ob es da nun einen neuen rechtlichen Rahmen gibt oder nicht- es ist NOTWENDIG.
Der "Begünstigte" (also der, der für den Patienten hernach tätig wird) sollte jemand sein, dem Ihr selber blind vertrauen könnt und der sich nicht so leicht von "anderen" über den Tisch ziehen läßt und einen gesunden Menschenverstand hat.

Aber gaaaanz wichtig: nutzen tut so etwas nur dann, wenn es von der Form her o.k. ist: und da geht OHNE Notar NICHTS!

Nur ein Textmuster aus dem Internet abschreiben, unterschreiben und dann glauben "jetzt sind wir auf der sicheren Seite"!? Falsch -- alles umsonst!
Solche Papiere brauchen nicht anerkannt zu werden -- un ddiese Nicht-Anerkennung muss nciht mal begründet werden.

Nur die notarielle Form zählt!
Wenn Ihr beim Notar seid: Zur Ausübung der Vollmacht braucht Ihr die sog. "Ausfertigng". Eine "begaubigte Abschrift" (auch wenn die vom Notar gemacht wurde!) berechtigt NICHT dazu, die Vollmacht auszuüben!

Grüße

CH-Schneckerl
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