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Alt 10.01.2010, 17:11
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Czilly,

ja - du hast recht (und ich habe mich wohl unglücklich ausgedrückt):

Eine Patientenvollmacht ist -juristisch- nichts anderes als ein Dokument: ein "Vertrag" mit sich selbst (und ein typischer Vertreter dieses Vertragstyps ist z.B. das Testament).
Für das Testament ist auch die notarielle Form NICHT vorgeschrieben -- aber wie die Praxis uns lehrt, ist es sehr sehr ratsam diesen "Vertrag mit sich selbst" vor dem Notar zu beurkunden.

Und genauso verhält es sich mit der Patientenverfügung:
Was nützt mir die tollste und beste Patientenverfügung, wenn diese dann, wenn sie angewandt und umgesetzt werden solll, von meinem "Vertragsgegenüber" nicht anerkannt wird, weil
  • das "Gegenüber" behauptet, der Verfasser sei nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen oder weil
  • der Patinet das nur alles so niedergeschrieben, weil es ihm vordiktiert wurde oder..
  • " --> die Unterschrift - also die scheint nicht so ganz eigenhändig vollzogen zu sein .."

Ich korrigiere mich also in soweit, als ich natürlich gemeint habe, dass so ein Vertragswerk nur dann seinen ihm zugedachten Zweck erfüllen kann, wenn es dann, wenn es drauf ankommt, von niemanden durch irgendwelche juristischen Winkeladvokatenzüge erschüttert werden kann. Bei einem notariellen Dokument sind solchen Versuchen von Anfang an in 99 Prozent der Fälle die Flügel gestutzt!

Und ich kann nur noch eines draufsatteln:
Trotz "vor dem Notar beurkundeter Generalvollmacht und Patientenverfügung" bei meiner mittlerweile schwerst dementen 92-jähr. Schwiegermutter hat es die Bank abgelehnt, dass ich über das Bank-Giro-Konto (mit)verfügen kann (sprich: ich wollte eigentlich "nur" online mitlesen können, was da alles an Geldbewegungen läuft, weil da zu viele "Sparverträge" abgeschlossen wurden, die für sich selber wiede rüber eine Kreditlinie auf dem Girokonto gegenfinanziert wurden ...). Der Fall geht nun über das Notariat den offiziellen Weg zur Bankenaufsicht ...
Wie gesagt. notariell beurkundet -- und trotzdem hat sich die Bank geweigert.
Zwischenzeitlich ist das Konto von mir gekündigt worden -- und von mir ein neues (bei einer anderen Bank) eröffnet worden (war etwas umständlich die Rentenzahlung und Krankenkassenabbuchungen da umzudirigieren ...)

Macht euch alle nichts vor:
Krankheit ist ein Wirtschaftsfaktor - ist ein Geschäft (geworden)! Und wenn da jemand ein Geschäft machen will, dann wird er versuchen, diese Ziele zu verfolgen. Wenn dabei eine nicht notariell beurkundete Patientenvollmacht diesen Zielen im Wege steht, was glaubt ihr, was da passieren wird?

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
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