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Alt 12.01.2010, 23:10
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung & CO

Guten Abend,

im Frühjahr 2008 hat meine Schwiegermutter eine Vorsorgevollmacht incl. Patientenverfügung vom Notar erstellen lassen. Auf mein Betreiben hin. Sie war damals noch bei klaren Sinnen und wusste, was sie unterschrieb. Was ich damals vermutete, hat sich dann im Laufe der Zeit bestätigt. Anfang dieses Jahres mussten wir sie in einem Pflegeheim unterbringen.

Bereits seit einiger Zeit kann sie ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig ausführen. Ihre Vorsorgevollmacht hat das für mich bisher zum Kinderspiel gemacht. Von der Bank, über Krankenkasse/Pflegeversicherung und Sozialstationen, die für sie angegiert wurden, Ärzte, die wir konsultieren mussten, bis hin zur Einweisung ins Pflegeheim gab es keinerlei Schwierigkeiten für mich. Die Vorlage der Vorsorgevollmacht genügte in allen Fällen. Die Kündigung von diversen Versicherungen und Vereinen war kein Problem. Eine Kopie der Vollmacht genügte und meine Unterschrift wurde anerkannt.

Für mich war das besonders wichtig, da ich "nur" der Schwiegersohn bin, also nicht mal ein leiblicher Verwandter. Eltern, Geschwister, Kinder, der Ehemann meiner Schiegermutter sind verstorben, es sind nur noch Enkel da. Kein Arzt hätte mich z.B. zu Untersuchungen und Patientengesprächen zugelassen oder müsste mir überhaupt Auskunft geben. Das alles wäre ohne Vollmacht nur sehr schwer mit hohem Paiperkrieg zu berwerkstelligen gewesen.

Ich kann jedem den Abschluss einer solchen Vollmacht (incl. Patientenverfügung) empfehlen. Ganz wichtig ist, das durch einen Notar machen zu lassen. Dann hat sie Hand und Fuss und wird auch entsprechend anerkannt. Ich habe auch für mich selbst eine solche Vollmacht erstellen lassen. Man weiss ja nie, was alles passieren kann.

Eins möchte ich noch anführen: eine solche Vollmacht ist absolute Vertrauenssache. Meine Bevollmächtigte könnte z.B. bereits jetzt mein Haus und mein Auto verkaufen und mein Konto plündern. Sie wäre zwar mir gegenüber Schadensersatzpflichtig bzw. stünde mit einem Fuss im Gefängniss. Mein Eigentum wäre allerdings weg. Der Käufer braucht die Rechtslage bei Vorlage einer solchen Vollmacht nicht zu überprüfen und ein solcher Kaufvertrag ist rechtsgültig!! Ich sässe also auf der Strasse und hätte nicht mal mehr das Geld, um mit dem Bus zu fahren. Also Vorsicht. Die Bevollmächtigten sollte man mit Bedacht wählen.


Liebe Grüsse

Helmut
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