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Alt 20.01.2006, 14:10
birgitmh birgitmh ist offline
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Standard AW: Anspruch auf Reha ?

HAllo Wolkow,
bei welchem Rentenversicherer hat Deine Frau die MAßnahme (hoffentlich nicht als KUR beantragt!) beantragt? Die BfA ist bei einem 2. Antrag innerhalb der dafür gebotenen Friat immer sehr großzügig, die LVA allerdings nicht (bei Rentern).Wenn bei Antragstellung die Frist - d.h. innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Primärtherapie - eingehalten wurde, ist vermutlich der ärztliche Befundbericht so ausgefallen, das die BfA dem guten Gesundheitszustand Deiner Frau entnehmen kann. Der Ablehnungsgrund ist i.d.R. dem Bescheid zu entnehmen.
Also für einen Widerspruch bitte den Ablehnunggrund ansehen und den ärztlichen Befundbericht, von den ihr Euch hoffentlich eine Kopie gemacht habt. Wenn nicht, dann bitte den Arzt ansprechen. Die MAßnahme wird Renterinnen nur bei Vorliegen von tumobedingten Beschwerden bzw. Spätfolgen bewilligt.
Gruß von birgit
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