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Alt 22.10.2011, 13:35
Marion C Marion C ist offline
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Standard AW: Fragen zu Schwerbehindertenausweis und Bewerbung nach Chemo

Hallo Altmann,

a) > Man kann doch nicht im Bewerbungsbogen
ankreuzen, wenn es ein Punkt ist, ob SB oder nicht, eindeutig nein
reinschreiben. Das ist eine Falschaussage.

Da hast Du natürlich vollkommen recht. Aber darum ging es ja auch nicht in meiner Anfrage. Die Frage, die ich mir gestellt habe ist:

Stelle ich den Antrag oder nicht? Überwiegen die Nachteile oder nicht? Wenn ich den Ausweis erst eimal habe, darf ich dies natürlich nicht mehr verschweigen. Zumindest nicht dann, wenn ich danach (aus berechtigten Gründen, die bei einem Einstellungsverfahren wohl vorliegen) gefragt werde.

b) > Ich hatte mich auch in einem Krankenhaus als Buchhalterin (keinerlei
Behinderung der Arbeit wegen SB) beworben, die hatten mich sogar gefragt, warum ich einen SB-Ausweis habe. In der Anzeige war auch gestanden, SB bevorzugt, das gilt wahrscheinlich nur für Rollstuhlfahrer, dessen Erkrankung abgeschlossen ist.

Wohl eher nicht. SB ist SB. Wäre es anders, dann stünde in der Ausschreibung: Rollstuhlfahrer mit abgeschlossener Erkrankung werden bei der Bew. bevorzugt berücksichtigt. Oder so ähnlich. Wie aber schon in einem meiner Vorpostings erwähnt, ist der ÖD dazu verpflichtet SB, egal welche Art der Behinderung, bevorzugt zu berücksichtigen. (Ich finde gerade nicht das Zitat).

Liebe Grüße, Marion
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