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Alt 14.03.2011, 20:07
Saschue Saschue ist offline
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Standard AW: Reha, danach arbeitsfähig?

Hi,

wenn Du in einem bestimmten Zeitfenster (4-6 Wochen je nach Kostenträger) nach Abschluß Deiner Bestrahlung eine Reha-Maßnahme antrittst, handelt es sich um eine AHB. Das läuft praktisch auf dasselbe raus, wird aber eben nicht als Reha-Maßnahme gezählt.
Aus der AHB wirst Du i.d.R. als "nicht arbeitsfähig" entlassen. Nach Aussage der Kurärztin und meines Gyn ist es aus Genesungsgründen absolut vertretbar, erst halbes Jahr nach Ende der Bestrahlung wieder mit der Arbeit zu beginnen. Ich rate Dir, aber auch mit einen stufenweise Wiedereingliederung zu starten.

Mach bloß eine AHB! Ich war in der Vergangenheit ein "Kurgegner", das war aus meiner Sicht nur was für "Drückeberger". Jetzt sehe ich das völlig anders, und es ist auch keinesfalls mit einem Urlaub zu vergleichen, auch wenn das hier einige anders sehen.

Wenn Du Dich für eine AHB entscheidest, ist aber höchste Eile geboten, diese beantragen, denn die "guten" Kliniken sind natürlich auch schnell ausgebucht.

Gruß
Saschue
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