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Alt 15.05.2005, 16:57
Gast
 
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Standard Wie weiter????

Hallo Julie,
wenn du dich als arbeitssuchend meldest, musst du nachweisen, dass du eine Betreuung für die Kinder hast. Denn sonst stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Bei der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob du bereits Ansprüche erworben hast (sagt dir die Rentenversicherung), und wieviele Stunden am Tag du noch arbeiten kannst.
Grüße
Elisabeth
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