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Alt 04.11.2006, 16:08
Tigerlilly Tigerlilly ist offline
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Standard AW: Abfindung bei BSDK

Liebe Leider,
durch einen Aufhebungsvertrag - auch wenn er vielleicht mit einer hübschen Abfindung verbunden ist - verlierst Du zunächst einmal für einige Monate Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bin nicht ganz sicher, wie sich das auf Deine Krankenversicherung auswirkt, denn wenn Du nicht über das Arbeitsamt weiter krankenversichert bist, müsstest Du Dich evtl. privat weiterversichern. Frage bitte vor jeglicher Unterschrift beim AA nach und lass Dich am besten beim Anwalt beraten (Sozialrechtler). Wenn Dir dies finanziell nicht möglich ist, gibt es bei den Amts- und Arbeitsgerichten wöchentliche Termine, an denen Anwälte kostenlose Erstberatungen durchführen. Nimm diese Chance war oder erkundige Dich z.B. beim VdK oder Sozialverband Deutschlands.
P.S. Was ist mit BSDK gemeint? In einer solchen bedrohlichen Krankheitssituation würde ich mich nicht in eine unsichere Krankenversicherungssituation drängen lassen. Das finde ich vom Arbeitgeber sehr mies.

Liebe Grüsse und alles Gute
Tigerlilly
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