vorstellungsgespräch und schwerbehinderung
Hallo Ihr,
man muss Schwerbehinderung nur angeben, wenn man danach gefragt wird, man muss nicht von sich aus darauf hinweisen. In den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses gilt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte noch nicht.
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